erlebe JAPAN

Nach oben

Mietwagen Japan

Transport & Unterkunft

Japanische Kinder
MIETWAGEN

Informationen zu Mietwagenkategorien, Mietbedingungen und Versicherung

Bei einer Japan Reise denkt man vor allem an Reisen mit dem Zug und nicht unbedingt daran, mit dem Mietwagen Japan zu entdecken. TatsĂ€chlich lĂ€sst sich Japan sehr gut mit dem Zug und anderen öffentlichen Verkehrsmitteln erkunden. FĂŒr einige Orte macht es aber durchaus Sinn, fĂŒr ein oder zwei Tage einen Mietwagen zu nehmen, da man so flexibler unterwegs ist. Wir empfehlen das z.B. bei unserer Kyushu-Rundreise fĂŒr die Aso-Region und die Insel Yakushima.

Mietwagen-Kategorien bei erlebe Japan

Im Allgemeinen buchen wir den Mietwagen via unsere Partneragentur bei Toyota Rent a Car. Wir buchen die Autos nach VerfĂŒgbarkeit. FĂŒr ein bis zwei Personen buchen wir Kategorie P1, fĂŒr drei bis vier Personen Kategorie P3 und bei fĂŒnf bis sechs Personen Kategorie W1.

Mietwagen Japan – Kategorie P1 Kompakt

  • Gut fĂŒr ein bis zwei Personen
  • Zwei- oder ViertĂŒrer
  • Mögliche Automodelle: Toyota Vitz/ Passo/ Corolla u.Ă€.
  • Mietwagen Japan – Kategorie P3 Standard
  • Gut fĂŒr drei bis vier Personen

  • ViertĂŒrer
  • Mögliche Automodelle: Toyota Corolla/ Allion/ Premio u.Ă€.
  • Mietwagen Japan – Kategorie W1 Minivan
  • Gut fĂŒr fĂŒnf bis sechs Personen

  • ViertĂŒrer
  • Mögliche Automodelle: Toyota Wish/ Isis/ Sienta u.Ă€.
  • Mietwagen Japan: Mietbedingungen und hilfreiche Informationen

    • Die Autos sind mit einem NavigationsgerĂ€t in englischer Sprache ausgestattet.
    • Die Mietwagenfirma macht bei der Übernahme Kopien Ihrer Dokumente. ZusĂ€tzlich werden Sie gebeten, eine Handynummer zu hinterlegen.
    • Es kann sein, dass Sie bei der Übernahme des Autos Ihre Kreditkarte vorlegen mĂŒssen, z.B. fĂŒr Kaution oder fĂŒr die Miete einer ETC-Karte (Electronic Toll Collection).
    • Bitte achten Sie darauf, das Auto nur an offiziellen Orten zu parken. GebĂŒhren fĂŒr falsches Parken, Abschleppen usw. werden an Sie weitergeleitet. Ggf. mĂŒssen Sie sich auch bei der örtlichen Polizei melden.
    • Das Auto wird vollgetankt angenommen und entsprechend vollgetankt wieder abgegeben. Ist der Wagen bei der Abgabe nicht vollgetankt, werden die dadurch entstanden Kosten an den Mieter des Autos weitergegeben.
    • Es dĂŒrfen nur diejenigen Personen das Auto fahren, die bei Mietwagenannahme als Fahrer eingetragen wurden.
    • Einige Mitarbeiter in den Mietwagenstationen sprechen nur sehr einfaches Englisch.
    • I.A. ist der Prozess von Mietwagenannahme bis -abgabe derselbe wie in anderen LĂ€ndern. Auch in Japan fĂŒllen Sie bei Annahme und Abgabe des Mietwagens ein Übergabeprotokoll aus, in dem mögliche MĂ€ngel festgehalten werden. Bitte prĂŒfen Sie das entsprechend.
    • Oft befinden sich die Mietwagenstationen in der NĂ€he des Bahnhofs und sind entsprechend gut zu erreichen.
    • Geben Sie Ihren Mietwagen an einer anderen Station ab, wird eine EinweggebĂŒhr fĂ€llig. Wir prĂŒfen das fĂŒr Sie.
    • Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten Ihrer Mietstation.
    • Bitte beachten Sie, dass es sich um einen Auszug der Bedingungen handelt und sich die Mietbedingungen jederzeit Ă€ndern können. Es gelten die Bedingungen des Mietwagenanbieters bei Übernahme des Wagens.

    Informationen zu Versicherung und Nichtbetriebskosten

    Im Folgenden finden Sie wichtige Informationen rund um die Autoversicherungen:

    Höhe der VersicherungsentschĂ€digung (in MietgebĂŒhr enthalten)

    Die folgenden BetrÀge werden als EntschÀdigung im Falle eines unerwarteten Unfalls gezahlt:

    • Körperverletzung: unbegrenzt pro Person (einschließlich Kfz-Haftpflichtversicherung)
    • Sachschaden: unbegrenzt (Selbstbehalt in Höhe von 50.000 JPY)
    • Kfz-Schaden: bis zum tatsĂ€chlichen Wert pro Unfall (Selbstbehalt in Höhe von 50.000 JPY)
    • Körperliche Behinderung: bis zu 30.000.000 JPY pro Person. (* 1)

    (* 1) Die EntschĂ€digung wird fĂŒr Verletzungen der FahrgĂ€ste (einschließlich Tod und Behinderung) ungeachtet des Verantwortungsgrades des Fahrers gezahlt (bis zu 30.000.000 JPY: Die Höhe des Schadens wird vom Versicherungsunternehmen auf Grundlage der Versicherungsklausel berechnet.).

    * Die Höhe des Schadens, der nicht durch EntschÀdigung gedeckt oder bezahlt wird, trÀgt der Kunde.
    * Die Versicherung deckt keine UnfĂ€lle ab, die von den HaftungsausschlĂŒssen im Versicherungsvertrag angegeben werden.
    * Die Versicherung kann auch keine UnfĂ€lle abdecken, fĂŒr die kein Unfallbericht der Polizei vorliegt.

    Nichtbetriebskosten

    Bei einem Autounfall, Autodiebstahl, Autopannen oder Flecken/ BeschĂ€digungen an einem Auto, falls das Auto repariert und/ oder gereinigt werden muss, wird die folgende GebĂŒhr berechnet (als EntschĂ€digung fĂŒr entgangene GeschĂ€fte wĂ€hrend der Reparatur/ Reinigung):

    • Wenn das Auto zur Mietstation gebracht wird: 20.000 JPY (ohne Steuern)
    • Wenn das Auto nicht wie geplant aus eigener Kraft zur Mietstation gebracht wird: 50.000 JPY (ohne Steuern)
    • FĂŒr den Fall, dass das Auto nicht zur Mietstation zurĂŒckgebracht wird, zum Beispiel das Auto auf der Straße stehen gelassen wird, werden 50.000 JPY in Rechnung gestellt, auch wenn das Auto fahrbar ist.

    SchÀden, die die Versicherung nicht abdeckt
    Die Höhe des Schadens, den die Versicherung nicht abdeckt oder die Versicherungsgrenze ĂŒberschreitet, wird vom Kunden ĂŒbernommen.

    Beispiele fĂŒr FĂ€lle, in denen die Versicherung nicht zahlt:

    • Der Unfall wurde nicht der Polizei gemeldet (ein Unfallbericht wurde nicht eingeholt).
    • Der Unfall wurde von einem Fahrer verursacht, der vorab nicht als Fahrer des Wagens eingetragen wurde.
    • Der Unfall wurde von einem Fahrer ohne FĂŒhrerschein verursacht.
    • Der Unfall wurde durch Alkohol am Steuer verursacht.
    • Der Unfall ereignete sich nach der ursprĂŒnglichen Mietzeit, die Mietwagenfirma wurde jedoch nicht im Voraus ĂŒber eine MietverlĂ€ngerung informiert.
    • Andere Tatsachen, die gegen den Mietvertrag des Mietwagenanbieters verstoßen.
    • Im Falle eines Autodiebstahls, wenn der SchlĂŒssel im Auto gelassen wurde.

    ZusÀtzlich mögliche Versicherung zur Reduzierung des Risikos (Double Protection Plan)

    • Ausschluss des Haftung: Diese Versicherung befreit die Mieter des Autos vom Selbstbehalt bei Sach- und AutoschĂ€den als Folge eines Unfalls.
    • Befreiung von Nichtbetriebskosten: Bei einem Autounfall, Autodiebstahl, Autopanne oder Flecken/ SchĂ€den am Auto, falls das Auto repariert und/ oder gereinigt werden muss, entstehen beim Mieter des Autos keine Kosten, die durch die Betriebsunterbrechung anfallen.

    Gut zu wissen:
    Wir empfehlen, diese Zusatzversicherung abzuschließen und planen das entsprechend auch automatisch fĂŒr Sie mit ein.
    Die (Versicherungs)bedingungen können sich jederzeit Ă€ndern; es gelten die Bedingungen des Mietwagenanbieters bei Übernahme des Wagens.

    FĂŒhrerschein und Übersetzung

    Personen, deren FĂŒhrerschein in Deutschland oder in der Schweiz (gilt auch fĂŒr Frankreich, Belgien, Monaco, Estland und Taiwan) ausgestellt wurde, benötigen neben ihrem FĂŒhrerschein eine Übersetzung ihres nationalen FĂŒhrerscheins, da diese Staaten nicht dem Genfer Abkommen beigetreten sind. Die Übersetzung des FĂŒhrerscheins muss durch das JAF (Japan Automobile Federation), durch auslĂ€ndische Botschaften oder konsularischen Vertretungen in Japan erstellt werden.

    Personen, deren FĂŒhrerschein in Österreich ausgestellt wurde, können mit ihrem nationalen FĂŒhrerschein in Verbindung mit einem internationalen FĂŒhrerschein ein Auto mieten.

    Tipp: Gerne kĂŒmmern wir uns um die Übersetzung Ihres FĂŒhrerscheins im Vorfeld. Wenn Sie also mit dem Mietwagen Japan erkunden möchten, dann fragen Sie uns gerne nach den Möglichkeiten.

    background-pattern